Strompreis­bremse ab 1. März 2023

Die Bundesregierung hat Mitte Dezember die Einführung der sogenannten Strompreisbremse beschlossen, um die Verbraucher weiter zu entlasten. Die Umsetzung ist für den 1. März 2023 vorgesehen, wobei es für die Monate Januar und Februar 2023 eine rückwirkende Entlastung geben wird.

Die Strompreisbremse kurz erklärt

  • So viel übernimmt der Staat: Für 80 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers übernimmt der Staat den Anteil am Preis, der über 40 Cent/kWh liegt. Der Bund gleicht dabei den Differenzbetrag zum vertraglich vereinbarten Preis aus. Für die verbliebenen 20 % zahlen Sie den mit uns vereinbarten Preis. Grundlage für die Strompreisbremse ist das Strompreisbremsengesetz (StromPBG).
  • Energiesparen bleibt wichtig: Je geringer Ihr Gesamtverbrauch, desto kleiner ist der Anteil des Verbrauchs jenseits der festgelegten Preisbremse von 40 Cent je kWh. Es lohnt sich für Sie also trotz der Strompreisbremse auch weiterhin, sparsam mit Energie umzugehen.
  • Automatische Umsetzung: Sie müssen selber nicht aktiv werden, um von der Strompreisbremse zu profitieren. Wir werden die Entlastung für alle betroffenen Kunden automatisch umsetzen und den Abschlag zum 1. März 2023 anpassen. Sie werden rechtzeitig schriftlich über die neue Abschlagshöhe informiert.

Eine Beispielrechnung zur Ersparnis durch die Strompreisbremse

Grundlage für die Berechnung der Preisbremse ist die uns aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose des örtlichen Netzbetreibers. Dieser basiert in der Regel auf dem zuletzt abgerechneten Jahresverbrauch.

  • Für 80 % dieser Verbrauchsprognose wird der Preis bei 40 Cent/kWh gedeckelt.
  • Für die restlichen 20 % gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis.

Wie genau Sie nun von der Strompreisbremse profitieren, erklären wir Ihnen anhand eines Rechenbeispiels:

Angenommen Ihr Strompreis beträgt 49,97 Cent pro kWh und Sie haben einen prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh. Den jährlichen Grundpreis haben wir bei diesem Rechenbeispiel nicht berücksichtigt, da dieser von der Preisbremse nicht betroffen ist. Ohne Strompreisbremse lägen die jährlichen Gesamtkosten bei 2.248,65 Euro.

    4.500 kWh
 x 
  49,97 Cent/kWh
 =  
  2.248,65 Euro

Mit der Strompreisbremse werden 80 % dieses Verbrauchs zu 40 Cent/kWh abgerechnet und die restlichen 20 % zu 49,97 Cent/kWh. Somit ergeben sich jährliche Gesamtkosten von 1.889,73 Euro, d.h. Sie haben auf das Abrechnungsjahr gerechnet 358,92 Euro mehr in der Tasche als es ohne Preisbremse der Fall wäre. Die Ersparnis wird bei Ihrem monatlichen Abschlag berücksichtigt, der sich bei diesem Beispiel um etwa 30,00 Euro (358,92 Euro geteilt durch 12 Monate) verringert.

   80 % von 4.500 kWh
= 3.600 kWh
20 % von 4.500 kWh
= 900 kWh
  x 
 40,00 Cent/kWh
 49,97 Cent/kWh
  =
 1.440,00 Euro
 449,73 Euro
  Gesamt 
 1.889,73 Euro

Interaktiver Rechner

Berechnen Sie die monatliche Einsparung durch die Preisbremsen – und die anfallenden Kosten für Strom und Gas in Privathaushalten.

Interaktiver Rechner Powered by BDEW

Antworten auf allgemeine Fragen zur Strompreisbremse

  • Ist der Betrag aus der Strompreisbremse brutto oder netto?

    Bei den 40 Cent/kWh handelt es sich um einen Bruttobetrag. Die Mehrwertsteuer von 19 % ist hier also schon enthalten.

  • Gilt die Strompreisbremse für Arbeits- und Grundpreis?

    Nein. Die Preisbremse gilt nur für den Arbeitspreis, also für den Preis pro Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis ist von der Strompreisbremse nicht betroffen und bleibt in vertraglich vereinbarter Höhe bestehen.

  • Für wen gilt die Strompreisbremse?

    Für Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh wird der Preis für 80 % des entsprechenden Jahresverbrauchs bei 40 Cent/kWh (brutto) gedeckelt.

    Kunden mit einem Jahresverbrauch größer als 30.000 kWh erhalten für 70 % Ihres Jahresverbrauchs einen staatlich garantierten Preis von 13 Cent/kWh. Hierbei handelt es sich allerdings um einen Nettowert bei dem zusätzlich noch Netzentgelte, Steuern und Umlagen anfallen.

  • Ich habe ein Schreiben zur Preiserhöhung erhalten. Gilt die Strompreisbremse auch für mich?

    Ist Ihr neuer Preis größer als 40 Cent/kWh? Dann greift die Strompreisbremse natürlich auch für Sie.

    Sofern Ihr neuer Strompreis unterhalb von 40 Cent/kWh liegt, fallen Sie nicht unter die Bedingungen für die Strompreisbremse.

  • Ich zahle in meinem Stromtarif aktuell weniger als 40 Cent pro kWh. Das heißt, ich profitiere gar nicht von der Strompreisbremse?

    Sie fallen zwar nicht unter die Strompreisbremse, haben aber den Vorteil, dass Ihr kompletter Jahresverbrauch – und nicht nur 80 % – zum niedrigeren Preis abgerechnet wird.

    Es gilt: Bei einem Preis unterhalb 40 Cent/kWh sind Sie immer günstiger unterwegs als es mit Strompreisbremse der Fall wäre.

  • Wie wird die Strompreisbremse finanziert?

    Anders als die Gaspreisbremse wird die Strompreisbremse nicht aus dem Bundeshaushalt finanziert, sondern aus einer Abschöpfung so genannter Zufallsgewinne – also aus den Mehreinnahmen der Stromerzeuger. Die Abwicklung obliegt den Übertragungsnetzbetreibern. Diese verteilen den Differenzbetrag zwischen dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und dem gedeckelten Preis aufgrund der Strompreisbremse an die Energieversorger.

  • Gilt die Strompreisbremse auch für Wärmestrom?

    Ja. Die Bedingungen für die Strompreisbremse gelten auch für Wärmestrom, sofern Ihr vertraglich vereinbarter Preis über 40 Cent/kWh liegt.

  • Wie wird der Jahresverbrauch für die Strompreisbremse ermittelt?

    Für die Ermittlung der Entlastung durch die Strompreisbremse wird die sogenannte „Verbrauchsprognose“ genommen. Gemäß Gesetz handelt es sich hierbei um die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Diese basiert in der Regel auf vergangenen Ablesungen und Abrechnungen.