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Sind die Beträge aus der Gas- und Wärmepreisbremse brutto oder netto?
Bei den 12 Cent/kWh bzw. 9,5 Cent/kWh handelt es sich um Bruttobeträge. Die Mehrwertsteuer von aktuell 7 % ist hier also schon enthalten.
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Gilt die Gas- und Wärmepreisbremse für Arbeits- und Grundpreis?
Nein. Die Preisbremse gilt nur für den Arbeitspreis, also für den Preis pro Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis ist von der Gas- und Wärmepreisbremse nicht betroffen und bleibt in vertraglich vereinbarter Höhe bestehen.
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Für wen gilt die Gas- und Wärmepreisbremse?
Die hier genannten Informationen zur Gas- und Wärmepreisbremse gelten für private Haushalte sowie Gewerbebetriebe und Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch bis 1,5 Millionen kWh.
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Ich habe ein Schreiben zur Preiserhöhung erhalten. Gilt die Gas- und Wärmepreisbremse auch für mich?
Liegt Ihr neuer Preis oberhalb der Preisdeckel von 12 Cent/kWh für Gas bzw. 9,5 Cent/kWh für Wärme? Dann greift die Gas- und Wärmepreisbremse natürlich auch für Sie.
Sofern Ihr neuer Preis unterhalb der oben genannten Grenzen liegt, fallen Sie nicht unter die Bedingungen für die Gas- und Wärmepreisbremse.
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Ich zahle in meinem Tarif aktuell weniger als 12 Cent/kWh bzw. 9,5 Cent/kWh. Das heißt, ich profitiere gar nicht von der Gas- und Wärmepreisbremse?
Sie fallen zwar nicht unter die Preisbremsen, haben aber den Vorteil, dass Ihr kompletter Jahresverbrauch – und nicht nur 80 % – zum niedrigeren Preis abgerechnet wird.
Es gilt: bei einem Arbeitspreis je kWh unterhalb der staatlich gedeckelten Preise sind Sie immer günstiger unterwegs als es mit Gas- und Wärmepreisbremse der Fall wäre.
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Wie wird die Gas- und Wärmepreisbremse finanziert?
Die Gas- und Wärmepreisbremse wird aus dem Bundeshaushalt finanziert. Der Differenzbetrag zwischen dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und dem bei 12 Cent/kWh bzw. 9,5 Cent/kWh gedeckelten Preis wird den Energieversorgern vom Staat erstattet.
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Welche Unterschiede bestehen zwischen der Gas- und der Wärmepreisbremse?
In beiden Fällen bildet das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) die Grundlage. Der einzige Unterschied besteht in der Höhe des staatlich gedeckelten Preises:
- Für Gas liegt dieser bei 12 Cent/kWh
- Für Wärme beträgt diese 9,5 Cent/kWh
Weitere Unterschiede zwischen Gas- und Wärmepreisbremse bestehen nicht.
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Was ist der im September prognostizierte Jahresverbrauch?
Für die Ermittlung der Entlastung durch die Gas- und Wärmepreisbremse wird die sogenannte „Verbrauchsprognose“ genommen. Gemäß Gesetz handelt es sich hierbei um den Wert, der vom Versorger im Monat September 2022 veranschlagt wurde. Konkret bedeutet das:
- Haben Sie in den letzten 12 Monaten eine Jahresrechnung erhalten?
Dann dient diese Rechnung als Grundlage für die Ermittlung Ihrer individuellen Verbrauchsprognose. Damit wurde auch schon die Höhe Ihrer Winterhilfe berechnet. In der Rechnung wird der Wert als "errechnete Tagesmenge für 365 Tage" ausgewiesen. - Wichtiger Hinweis:
Der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für Gas kann sich von dem exakten Jahresverbrauch in Ihrer letzten Rechnung unterscheiden.
- Haben Sie in den letzten 12 Monaten eine Jahresrechnung erhalten?
Gas- und Wärmepreisbremse ab 1. März 2023
Die Bundesregierung hat Mitte Dezember die Einführung der sogenannten Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen, um die Verbraucher weiter zu entlasten. Die Umsetzung ist für den 1. März 2023 vorgesehen, wobei es für die Monate Januar und Februar 2023 eine rückwirkende Entlastung geben wird.
Die Gas- und Wärmepreisbremse kurz erklärt
- So viel übernimmt der Staat: Für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs aus September 2022 übernimmt der Staat den Anteil am Preis, der oberhalb der Preisbremsen liegt. Für Gas liegt dieser bei 12 Cent/kWh und für Wärme bei 9,5 Cent/kWh. Der Bund gleicht dabei den Differenzbetrag zum vertraglich vereinbarten Preis aus. Für die verbliebenen 20 % zahlen Sie den mit uns vereinbarten Preis. Grundlage für die Gas- und Wärmepreisbremse ist das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG).
- Energiesparen bleibt wichtig: Je geringer Ihr Gesamtverbrauch, desto kleiner ist der Anteil des Verbrauchs jenseits der festgelegten Preisbremse von 12 Cent/kWh bzw. 9,5 Cent/kWh. Es lohnt sich für Sie also trotz der Gas- und Wärmepreisbremse auch weiterhin, sparsam mit Energie umzugehen.
- Automatische Umsetzung: Sie müssen selber nicht aktiv werden, um von der Gas- und Wärmepreisbremse zu profitieren. Wir werden die Entlastung für alle betroffenen Kunden automatisch umsetzen und den Abschlag zum 1. März 2023 anpassen. Sie werden rechtzeitig schriftlich über die neue Abschlagshöhe informiert.
Eine Beispielrechnung zur Ersparnis durch die Gaspreisbremse
Grundlage für die Berechnung der Preisbremse ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Hierbei handelt es sich um den gleichen Wert, der bereits für die Ermittlung der Winterhilfe im Dezember 2022 herangezogen wurde.
- Für 80 % dieser Verbrauchsprognose wird der Preis bei 12 Cent/kWh gedeckelt.
- Für die restlichen 20 % gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis.
Wie genau Sie nun von der Gaspreisbremse profitieren, erklären wir Ihnen anhand eines Rechenbeispiels:
Angenommen Ihr Gaspreis beträgt 17,68 Cent/kWh und Sie haben einen prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh. Den jährlichen Grundpreis haben wir bei diesem Rechenbeispiel nicht berücksichtigt, da dieser von der Preisbremse nicht betroffen ist. Ohne Gaspreisbremse lägen die jährlichen Gesamtkosten bei 2.652,00 Euro.
15.000 kWh |
|
x |
17,68 Cent/kWh |
= |
2.652,00 Euro |
Mit der Gaspreisbremse werden 80 % dieses Verbrauchs zu 12 Cent/kWh abgerechnet und die restlichen 20 % zu 17,68 Cent/kWh. Somit ergeben sich jährliche Gesamtkosten von 1.970,40 Euro, d.h. Sie haben auf das Abrechnungsjahr gerechnet 681,60 Euro mehr in der Tasche als es ohne Preisbremse der Fall wäre. Die Ersparnis wird bei Ihrem monatlichen Abschlag berücksichtigt, der sich bei diesem Beispiel um etwa 57,00 Euro (681,60 Euro geteilt durch 12 Monate) verringert.
Die Wärmepreisbremse funktioniert nach dem gleichen Muster. Hier liegt der vom Bund gedeckelte Preis jedoch bei 9,5 Cent/kWh.
80 % von 15.000 kWh = 12.000 kWh |
20 % von 15.000 kWh = 3.000 kWh |
|
x |
12,00 Cent/kWh |
17,68 Cent/kWh |
= |
1.440,00 Euro |
530,40 Euro |
Gesamt |
1.970,40 Euro |
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